Abfindung bei arbeitsunfähigkeit


Wie die Kanzlei Schleyer Ihnen bei einer Kündigung wegen Krankheit helfen kann. Kündigung wegen Krankheit ist ein sensibles Thema für Arbeitnehmer, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation befinden. Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte und möglichen Ansprüche auf eine Abfindung bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu kennen und zu verstehen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über das Thema bieten und Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Möglichkeiten besser einschätzen zu können. Bei Kündigung, die krankheitsbedingt ist, gibt es einige gesetzliche Grundlagen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen. Dabei spielen die Dauer der Krankheit, die Prognose sowie mögliche betriebliche Interessen eine entscheidende Rolle. Eine Abfindung ist nicht automatisch bei jeder Kündigung wegen Krankheit vorgesehen, jedoch ist es durchaus möglich, in bestimmten Fällen eine Abfindung zu erhalten. Darüber hinaus gibt es häufig Irrtümer und Fallstricke, die Arbeitnehmer möglicherweise übersehen. abfindung bei arbeitsunfähigkeit

Abfindung bei Arbeitsunfähigkeit: Rechte und Pflichten

Eine betriebsbedingte Kündigung kann aufgrund von Auftragsrückgang oder einer drohenden Insolvenz erfolgen. Sie ist auch möglich, wenn Sie ein ärztliches Attest haben. In diesem Fall können Sie eine Kündigungsschutzklage stellen, um vor Gericht eine Abfindung zu erstreiten. Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung besteht auch, wenn im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass bei einer ordentlichen Kündigung eine Abfindung gezahlt wird. Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten als unkündbar. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft möglich. Beschäftigte, die mindestens 15 Jahre in ihrer Dienststelle beschäftigt sind und das Lebensjahr überschritten haben, sind unkündbar. Dafür müssen viele Fehltage und eine negative Gesundheitsprognose vorliegen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Beamte mit langjähriger Dienstzeit können auf eine Abfindung klagen. Mitunter ist die Prognose gut.

Wie berechnet sich die Abfindung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit? Jeder Arbeitnehmer war wohl schon einmal krank. Was passiert also, wenn die sechs Wochen vorüber sind und der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr weiterzahlen muss?
Abfindung oder Krankengeld – was ist besser? Kündigung aufgrund von Krankheit? Erfahren Sie hier, warum die Entscheidung über Ihre Abfindung von Arbeitgebern individuell gehandhabt wird.
Die Rolle der Krankenversicherung bei der AbfindungWie die Kanzlei Schleyer Ihnen bei einer Kündigung wegen Krankheit helfen kann. Kündigung wegen Krankheit ist ein sensibles Thema für Arbeitnehmer, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation befinden.

Wie berechnet sich die Abfindung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit?

Jeder Arbeitnehmer war wohl schon einmal krank. Was passiert also, wenn die sechs Wochen vorüber sind und der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr weiterzahlen muss? Nun springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt dem Arbeitnehmer Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent des letzten Bruttoverdienstes oder 90 Prozent des Nettoverdienstes. Je nachdem, welcher Wert geringer ist. Von diesem Betrag werden dann noch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers abgezogen. Das Krankengeld fällt daher deutlich niedriger aus als die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und kann in der Regel bis zu 78 Wochen lang bezogen werden. Grundsätzlich endet ein Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung nicht sofort. Es ist daher gut möglich, dass der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum erkrankt. Selbstverständlich muss der Arbeitgeber auch dann zunächst den Lohn für sechs Wochen weiterzahlen. Tut er dies nicht, kann Krankengeld von der Krankenkasse verlangt werden. Läuft die Kündigungsfrist innerhalb der sechs Wochen Entgeltfortzahlung aus, entfällt die Zahlungspflicht des Arbeitgebers.

Abfindung oder Krankengeld – was ist besser?

Summieren sich diese Fehlzeiten auf Dauer, muss der Arbeitgeber dies nicht hinnehmen. Die Kündigung kann hier ausgesprochen werden, wenn feststeht, dass es nicht mehr zu einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit kommen wird. Der Arbeitnehmer ist bereits lange krank, die Wiederherstellung der Gesundheit ist zwar durchaus möglich, fraglich ist jedoch, ob und wann der Arbeitnehmer wieder genesen wird. Aufgrund seines Gesundheitszustands ist der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, die arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich zu erfüllen, obwohl er auf der Arbeit erscheint und dies versucht. Auch, wenn eine Kündigung wegen Krankheit also durchaus möglich sein kann, fühlen sich betroffene Arbeitnehmer ungerecht behandelt und wünschen sich, dass sie wenigstens eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten, denn meist wollen sie in einer solchen Situation auch nicht weiter für den Arbeitgeber tätig sein. Das Gute ist, dass bei krankheitsbedingten Kündigungen die Erfolgsaussichten auf eine Abfindung durchaus gut stehen.