Ablehnung einer bewilligten reha
Reha-Leistungen zahlen in der Regel die Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn diese beiden Träger nicht zuständig sind, könnte die gesetzliche Krankenkasse die Reha-Leistung zahlen. Abgesehen vom Träger gilt: Wer die Voraussetzungen für eine Reha erfüllt, hat ein Recht auf diese Leistung. So muss man zum Beispiel richtige und vollständige Angaben in seinem Antrag auf eine Reha machen. In Zweifelsfällen hilft der Sozialverband VdK weiter. Einen Antrag auf Reha-Leistungen kann man übrigens jederzeit aus persönlichen Gründen zurücknehmen. Doch das kann Folgen haben. So ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Versicherte von der Krankenkasse extra aufgefordert worden ist, einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dieser dann zurückgenommen, ist das so, als ob man nie einen Antrag gestellt hat. Die Konsequenz kann sein, dass ein eventuell bestehender Anspruch auf Krankengeld entfällt. Bricht man die Reha beispielsweise aus familiären Gründen ab, zahlt die Krankenkasse für die tatsächlichen Reha-Tage.
Ablehnung einer bewilligten Reha: Rechtsfolgen und Alternativen
Ausführliche Informationen lesen. Darin legen Sie dar, warum genau diese Klinik Ihre Wunschklinik ist und am besten für Ihre Erkrankung bzw. Den Wunsch- und Wahlrechtsantrag schicken Sie mit dem ausgefüllten Reha-Antrag und allen ärztlichen Befunden an Ihren Kostenträger. Falls Sie den Wunsch- und Wahlrechtsantrag vergessen haben, können Sie diesen auch bei Ihrem Kostenträger nachreichen. Für die erfolgreiche Genehmigung Ihres Wunsch- und Wahlrechtsantrags sollten Sie die Wahl Ihrer Wunschklinik gut begründen. Dabei sollte vor allem die besondere medizinische Eignung der gewählten Klinik im Vordergrund stehen. Die Klinik sollte auf die Behandlung Ihrer Erkrankung und ggf. Nebenerkrankung spezialisiert und die Therapien darauf ausgelegt sein. Zudem können auch persönliche Gründe angeführt werden, die bei Ihrer Wunschklinik zu berücksichtigen sind. Dazu zählen beispielsweise die gewünschte und für Ihren Behandlungserfolg u. Im Fall einer sogenannten Anschlussheilbehandlung AHB, d. Sie haben Ihre Wunschklinik bereits gefunden? Dann sagen Sie dem Sozialdienstmitarbeiter frühzeitig Bescheid.
| Warum werden bewilligte Reha-Maßnahmen abgelehnt? | Sie möchten sich selbst aussuchen, in welche Rehaklinik Sie gehen? Dafür gibt es das Wunsch- und Wahlrecht. |
| Ablehnung einer bewilligten Reha: Was tun als Arbeitgeber? | Reha-Leistungen zahlen in der Regel die Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn diese beiden Träger nicht zuständig sind, könnte die gesetzliche Krankenkasse die Reha-Leistung zahlen. |
Warum werden bewilligte Reha-Maßnahmen abgelehnt?
Die Aufforderung stellt einen Verwaltungsakt der Krankenkasse dar, gegen den ein Widerspruch zulässig ist. Über das Ergebnis gibt es einen schriftlichen Bescheid, gegen den dann vor dem Sozialgericht geklagt werden kann. Beide Verfahren sind für den Versicherten kostenfrei. Ein Rechtsanwalt muss nicht bevollmächtigt werden. Ein Widerspruch ist bei der Krankenkasse einzulegen, die zum Reha-Antrag aufgefordert hat. Das hat schriftlich zu geschehen. Man kann sich auch persönlich zur Krankenkasse begeben und dort den Widerspruch mündlich vortragen. Der Sachbearbeiter ist dann verpflichtet, eine Niederschrift über den Widerspruch anzufertigen. Die Niederschrift darf durch die Krankenkasse nicht verweigert werden. Hinweis : Der Widerspruch muss nicht begründet werden. Eine Begründung kann aber durchaus sinnvoll sein. Sie darf sich dabei nicht auf die Begründung des Widerspruchs beschränken. Wichtig ist es auch, die Widerspruchsfrist einzuhalten. Der Widerspruch mag noch so berechtigt sein. Nachdem die Frist abgelaufen ist muss sich die Krankenkasse nicht mehr damit beschäftigen.
Ablehnung einer bewilligten Reha: Was tun als Arbeitgeber?
Wie Sie dabei am besten vorgehen, beantworten wir unten unter der Frage "Wie kann ich von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen? Mit Muster-Anschreiben möchten wir Sie im Falle einer Ablehnung Ihrer Reha durch den Kostenträger und bei der Geltendmachung Ihres Wunsch- und Wahlrechtes unterstützen. Drucken Sie das entsprechende Anschreiben einfach aus, ergänzen Sie Ihre Angaben, unterschreiben Sie und senden Sie es an den zuständigen Kostenträger. Welches Anschreiben für welchen Bedarf das richtige ist, erklären wir Ihnen auf dieser Seite. Muster Anschreiben "Antrag Wunsch-Klinik". Muster-Anschreiben "Antrag auf Änderung der Heilstätte". Muster-Anschreiben " Widerspruch gegen Ablehung der Rehabilitation mit ärztlicher Stellungnahme bzw. Muster-Anschreiben " Widerspruch gegen Ablehung der Rehabilitation - mit Nachreichung der ärztlichen Stellungnahme bzw. Wenn Sie aufgrund chronischer Beschwerden eine Reha beantragen …. Geben Sie nicht gleich auf, wenn Ihr Rehabilitations-Antrag beim ersten Versuch abgelehnt wird.